Zustiftungen

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine rechtsfähige Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird das Vermögen auf Dauer erhalten, und nur die Erträge aus dem Vermögen werden für den Stiftungszweck verwendet.

Die Stiftungssatzung schreibt den Zweck und die Arten seiner Verwirklichung fest. Nach außen wird die Stiftung vom Vorstand vertreten, der nach innen vom Kuratorium kontrolliert wird. Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.


Was ist eine Zustiftung?

Nach der Stiftungsgründung haben andere Stifter die Möglichkeit, der Stiftung weitere Sachen oder Kapitalien zukommen zu lassen. Die Sachen oder Kapitalien werden durch einen Stiftungsakt Bestandteil des Vermögens der Stiftung. Die Stiftung muss dann den Erhalt des Vermögens sicherstellen und darf nur die Erträge satzungsgemäß ausschütten.

Es gibt auch Vermögens-Sachen, die keinen Ertrag abwerfen, z.B. Kunstwerke, Memorabilia oder Wertgegenstände. Diese werden von der Stiftung Neue Klassik gesammelt und dokumentiert, sowie für Ausstellungen, Forschungen oder andere satzungsgemäße Zwecke zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie die Stiftung Neue Klassik durch eine Zustiftung unterstützen möchten, dann informieren wir Sie gern.